Nebenjobvarianten bei CORS

Mit unserem Blogbeitrag zu den Nebenjobmöglichkeiten bei CORS wollen wir etwas Licht ins Dunkle der Vertragsmöglichkeiten für deinen Nebenjob in Deutschland bringen. Denn es ist gar nicht so einfach herauszufinden, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei dem Thema Nebenverdienst gibt, zumal es immer von der Lebenssituation des Einzelnen abhängig ist.

Damit ihr relativ schnell herausfinden könnt, welche Möglichkeiten ihr habt, gehen wir nicht von dem jeweiligen Nebenjob aus, sondern von deinem derzeitigem Status.

Im Folgenden wollen wir euch die Besonderheiten der einzelnen Möglichkeiten aufzeigen.

Minijob auf 520,00 € Basis

Die wohl bekannteste Vertragsart eine Nebentätigkeit auszuüben ist der geringfügig entlohnte, der Nebenjob auf 520,00 € Basis, auch Minijob genannt. Diese Vertragsart wird meist dann gewählt, wenn der Arbeitnehmer einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat und sich zusätzlich etwas im Monat dazuverdienen möchte.

  • Verdienst: Der zusätzliche Verdienst beschränkt sich hier auf maximal 520,00 € monatlich. Dieser Betrag muss nicht voll ausgezahlt werden, man kann also auch weniger Stunden arbeiten, hat man einen Monat mal nicht so viel Zeit.
  • Steuern: Hier fallen pauschale Steuern für den Arbeitgeber an. Für den Arbeitnehmer bei CORS ist Brutto gleich Netto.
  • Arbeitsstunden: Bei einem Verdienst von z. B. 13,20 €/ h arbeitet der Arbeitnehmer im Schnitt 9,75 Wochenstunden, das heißt etwa 39 h im Monat.
  • Rentenaufstockung: Eine Rentenaufstockung ist nicht möglich

Kurzfristige Beschäftigung

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung stellen wir den Mitarbeiter nur für einen begrenzten Zeitraum an. Demzufolge darf der Angestellte maximal 70 Tage im Jahr oder 3 Monate am Stück für uns arbeiten. Vor und nach diesen 70 Tagen / 3 Monaten darf der Arbeitnehmer nicht fest bei uns angestellt sein.

  • Verdienst: richtet sich nach den geleisteten Stunden im Monat.
  • Steuern: Wir versteuern die Beschäftigung pauschal. Allerdings darf nicht mehr als 68 € pro Tag verdient werden.
  • Arbeitsstunden: Sind begrenzt auf die vereinbarte Zeit im Vertrag – 70 Tage im Jahr / 3 Monate
  • Rentenaufstockung: Eine Rentenaufstockung ist nicht möglich

Falls du immer noch Fragezeichen im Kopf hast, haben wir hier alle Einzelheiten noch einmal schriftlich zusammengefasst.

1. Möglichkeit – du hast noch keinen Nebenjob

Du hast bereits einen Hauptjob auf Lohnsteuerkarte, befindest dich im „Freiwilligen Jahr“, oder strebst nach deinem Schulabschluss eine Ausbildung an.

Du bist zum Beispiel:

  • Arbeitnehmer oder Azubi (auch in Elternzeit oder während eines unbezahlten Urlaubs)
  • Schulentlassene(r) mit Berufsausbildungsabsicht
  • Bundesfreiwilligendienst-/Freiwillige(r)/ Wehrdienstleistende(r)
  • Beamtin/Beamter
  • Student im Dualen Studium

Dann können wir dich auf 520,00 € Basis anstellen. Allerdings darfst du dann nur den einen Nebenjob haben, der geringfügig entlohnt wird mit maximal 520,00 € im Monat. Diese Art der Beschäftigung versteuern wir pauschal, sodass für dich Brutto gleich Netto ist. Ansonsten würdest du über die 520,00 € im Monat kommen und musstest das Einkommen steuerlich geltend machen.

2. Möglichkeit – du hast bereits einen Nebenjob

Hast du bereits einen Nebenjob auf 520,00 € Basis und du möchtest trotzdem gern auf einem bestimmten Event arbeiten, ist dies auch möglich. Dafür würden wir dich kurzfristig Beschäftigen. Schließen wir diesen Arbeitsvertrag mit dir ab, kannst du in dem Monat mehr als die 520,00 € zusätzlich verdienen. Da die kurzfristige Beschäftigung nur für einen bestimmten Zeitraum von maximal 70 Tagen gilt.

Du bist zum Beispiel:

  • Arbeitnehmer oder Azubi (auch in Elternzeit oder während eines unbezahlten Urlaubs)
  • Schulentlassene(r) mit Berufsausbildungsabsicht
  • Bundesfreiwilligendienst-/Freiwillige(r)/ Wehrdienstleistende(r)
  • Beamtin/Beamter
  • Student im Dualen Studium

Hinweis für Schüler:innen und Student:innen

Können sowohl einen 520,00 € Job als auch eine kurzfristige Beschäftigung haben. Allerdings gilt hier zu beachten, dass es eine Hinzuverdienstgrenze gibt, wenn Bafög ausgezahlt wird. Wer also Bafög bezieht, sollte nicht mehr als 10.908 Euro im Jahr dazu verdienen, sonst wird das Bafög entsprechend gekürzt.

Hinweis für Arbeitssuchende

Wer auf der Suche nach Arbeit ist und keinen Hauptjob auf Lohnsteuerkarte hat, darf auch einen Nebenjob auf 520,00 € Basis ausüben. Anrechnungsfrei sind davon 165,00 €.

Wichtig ist, dass der Nebenjob unverzüglich ohne Aufforderung der Agentur für Arbeit mitgeteilt wird.

Wir hoffen, wir konnten etwas Licht ins Dunkel bringen und stehen euch bei Fragen zum passenden Anstellungsverhältnis bei CORS sehr gern zur Verfügung.

Schreibt und gern eine Mail an jobs@cors360.com.
Wir freuen uns von dir zu lesen.

Herzliche Grüße,
Dein CORS Event und Personal GmbH Team

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