Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CORS Event und Personal GmbH für Werkverträge
§ 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CORS Event und Personal GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt) und deren Kunden, soweit der Vertragsgegenstand die Erbringung von Werkleistungen durch die Bereitstellung von Personal für die Erfüllung von Gewerken betrifft.
2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.
2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Kundenauftrags durch die Auftragnehmerin zustande.rs) erhoben werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die vereinbarten Preise gelten für den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Leistungsumfang. Mehrleistungen werden gesondert abgerechnet.
3. Zusätzlich zu den vereinbarten Preisen können folgende Kosten anfallen:
3.1 Nachtarbeitszuschläge: Für Arbeiten in der Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr wird ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 25 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet.
3.2 Verpflegungsmehraufwand: Verpflegungspauschalen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (bis zu 24 EUR pro Tag pro Mitarbeiter), sofern keine Verpflegung durch den Kunden gestellt wird.
3.3 Kosten für Unterkunft: Der Kunde trägt die Kosten für eine angemessene Unterkunft der Mitarbeiter, soweit diese nicht vom Kunden gestellt wird.
3.4 Maut- und Parkgebühren: Projektbezogene Maut- und Parkgebühren werden gegen Vorlage entsprechender Nachweise in Rechnung gestellt.
3.5 Fahrtkosten: Für die Fahrt zum Arbeitsort des Kunden werden Fahrtkosten in Höhe von 0,50 EUR pro gefahrenem Kilometer berechnet.
4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen des Kunden zulässig.
§ 4 Leistungserbringung
1. Die Auftragnehmerin stellt qualifiziertes Personal zur Verfügung, das die im Vertrag festgelegten Arbeiten gemäß den technischen und gesetzlichen Vorgaben ausführt.
2. Die Auftragnehmerin behält sich vor, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, der Auftragnehmerin alle erforderlichen Informationen zur ordnungsgemäßen Erbringung der Werkleistungen zur Verfügung zu stellen.
§ 5 Kündigung
1. Der Kunde kann den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
2. Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist von 10 Tagen vor Leistungsbeginn, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Gefahrübergang, Abnahme
1. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Werks geht mit der Abnahme auf den Kunden über.
2. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
3. Das Werk gilt als abgenommen, wenn:
a. das Werk fertiggestellt ist, und
b. die Auftragnehmerin dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Bestimmung mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, und
c. seit der Fertigstellung 7 Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung des Werkes begonnen hat, und
d. der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als eines gegenüber der Auftragnehmerin angezeigten Mangels, der die Nutzung des Werks unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
§ 7 Haftung
1. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
2. Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Gerichtsstand, Erfüllungsort
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin in Dresden.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragspartner mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.